Begutachtungen
Wenn Sie für Ihre Pflege keinen Pflegedienst beauftragt haben, sondern Pflegegeld beziehen und Ihre Pflege – z.B. durch Angehörige – selbst sicherstellen, schreibt das Pflegeversicherungsgesetz in regelmäßigen Abständen solche Pflegeberatungen vor.
Pflegegrad 2+3 halbjährlich
Pflegegrad 4+5 vierteljährlich
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen